Impressum

Nöhlen Bauelemente GmbH

Velauer Str. 23
52249 Eschweiler

Tel.: 02403 – 55 299 63
Mobil: 0173 / 72 162 41

E-Mail: info@noehlen-bauelemente.de

Geschäftsführer: Armin Nöhlen
Amtsgericht Aachen, HRB 21423
Ust.-IdNr.: DE 314525432

FA-Nr.: 202/5758/1614

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Armin Nöhlen (Anschrift wie Oben)


Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Angebot des
Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.
Abänderungen, mündliche Zusagen und abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie im Auftragsformular schriftlich niedergelegt sind.

II. Lieferzeiten
Vereinbarte Lieferzeiten und Leistungen gelten noch bei Überschreitung um 4 Wochen als eingehalten, sofern der Besteller
nicht bei Ablauf des Termins ausdrücklich schriftlich eine Nachfrist von 4 Wochen gestellt hat. Lieferungsverzögerung durch
höhere Gewalt wie Streiks, Schwierigkeiten bei Materialbeschaffung und Betriebsstörungen aus nicht von der Firma zu vertretenden Gründen, unterbrechen die vereinbarte Lieferzeit und entbinden die Firma von der Lieferpflicht und allen Ersatzansprüchen des Bestellers.

III. Abrufaufträge
Abrufaufträge ohne Lieferzeitangabe sind spätestens 1 Jahr nach Auftragserteilung zur Lieferung bzw. Montage abzurufen. Verzögert der Besteller die Annahme um mehr als 3 Monate nach Liefertermin, so ist die Firma berechtigt, eine Anzahlung
von 30% der Auftragssumme als Vorkasse zur Sicherstellung der Interessen zu fordern.

IV. Auftragsdurchführung
Sofern der Kunde über einen Telefonanschluss verfügt, wird die Terminabsprache der Montage mit seiner Zustimmung
erfolgen. Die Montagearbeiten werden durch uns ausgeführt. Die Rechnungsausstellung erfolgt über uns. Lassen wir die Montagen oder Demontagen der bestellten Artikel ausführen, so übernimmt der Kunde das Risiko, falls Schäden am Putz, Mauerwerk und Fenster entstehen sollten, auch dann, wenn seitens der Monteure leichte Fahrlässigkeit vorliegt.
Insbesondere gilt die Bestimmung für die Demontage alter Fenster - und Türelemente und Neumontage von Rollladen zum nachträglichen Einbau. Soweit die Montagekosten im Preis enthalten sind, setzen diese Kosten eine normale Montage voraus.
Bei Auftreten von Schwierigkeiten, die, um eine Montage überhaupt zu ermöglichen, Zusatzleistungen erforderlich machen wie z.B. Schweißarbeiten, Stemm -, Mauer -, Beton oder Schlosserarbeiten usw., kann die Firma für diese Mehrarbeiten eine angemessene Vergütung fordern. Zwischenzeitliche Profil – oder Konstruktionsänderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben uns ausdrücklich vorbehalten und berechtigen keineswegs eine Annahme - oder Zahlungsverweigerung.
Alle Artikel sind Maßanfertigungen und sind daher vom Umtausch ausgeschlossen. Ebenso ist eine Änderung oder Rücknahme
der nach Maß hergestellten Artikel nicht möglich.

V. Technische Hinweise
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere: Beschläge
und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten - Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren- Außenanstriche (z.B. Fenster) sind jeweils nach Lack-oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.

VI. Reklamationen, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüche, Gefahrenübergang
Die Gewährleistungsfrist für Fenster und Haustüren beträgt 2 Jahre, jedoch für Beschlagteile und elektrotechnisches Zubehör
6 Monate, gerechnet jeweils ab Gefahrenübergang. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Einbau zu prüfen und
eventuelle Mängel schriftlich direkt der Firma anzuzeigen. Es wird dem Besteller hierfür eine angemessene Frist eingeräumt.
Der Besteller kann von uns Nachbesserung aufgrund der gemeldeten Mängel verlangen. Es obliegt allerdings dem Kunden nachzuweisen, dass die Mängel nicht auf falsche Inbetriebnahme oder ordnungswidrige Bedingungen oder Behandlung der
Ware zurückzuführen ist. Der Firma ist Gelegenheit zu geben, die gerügten Mängel an Ort Und Stelle selbst festzustellen.
Unter Ausschluss weiterer Ansprüche werden in angemessener Frist begründete Mängel beseitigt oder Ersatz beschafft.
Kleine Unregelmäßigkeiten wieWasserflecke, Lunker oder Schlieren sind handelsüblich und nicht zu vermeiden. Im Einzelnen
gelten hier die Bestimmungen der deutschen Glasindustrie. Abnahmeverweigerung oder Minderung des Kaufpreises ist hier ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, wenn der Besteller die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllt hat oder wenn Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten am bemängelten Gegenstand ohne Zustimmung der Firma ausgeführt werden. Für die weitere Gewährleistung gilt die Bestimmung des § 13 Abs. 4 der VOB,
Teil B. Jede Gefahr geht nach erfolgter Lieferung oder Montage der bestellten Ware auf den Besteller nach Unterzeichnung
des Monteur - oder Lieferscheines über. Diese Bestimmung hat auch Gültigkeit für Unterschriften eines Annahmebeauftragten
des Bestellers. Alle Ansprüche, die Oberflächenbeschaffenheit der von uns gelieferten Artikel betreffen, sind insbesondere
hiervon betroffen. Die Ware ist bei Lieferung auf einwandfreie Ausführung vom Besteller oder des Annahmebeauftragten zu prüfen. Spätere Reklamationen, die Kratzer, Lackschäden, Eloxalbeschädigungen betreffen, sind absolut ausgeschlossen.

VII. Preis – Maßberechnungen – Zahlungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar netto ohne jeglichen Abzug nach Montage oder Lieferung. Ist im Einzelfall die Bezahlung
in Raten vereinbart, so wird zusätzlich für den Ratenzahlungszeitraum eine Zinsberechnung in banküblicher Höhe
vorgenommen. Sind Ratenzahlungen schriftlich vereinbart, so sind diese jeweils bis zum 10. eines jeden Monats zu leisten.
Kommt der Besteller mit seiner Rate länger als 10 Tage in Verzug, so ist der gesamte Restkaufpreis sofort fällig, ohne dass
es einer Mahnung oder Verzugsetzung durch uns bedarf. Auf ein Verschulden des Bestellers oder dessen Zahlungsunfähigkeit kommt es dabei nicht an. Zahlungen haben ausschließlich an unsere Firma, d.h. auf die genannten Konten zu erfolgen.
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach dessen Abschluss in den Vermögensverhältnissen des Bestellers
eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf Gegenleistung gefährdet wird und wenn eine solche
Lage des Bestellers, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestand, uns erst nachträglich bekannt wird. Statt des Rücktritts sind wir dann berechtigt, vor Auslieferung oder Montage eine Bankbürgschaft oder aber eine Bürgschaft eines Mitverpflichtenden zu verlangen. Kann eine Bürgschaft nicht beigebracht werden, so ist die Firma berechtigt, den Kaufpreis
vor Lieferung oder Montage in bar als Vorauszahlung zu verlangen. Wird eine Bürgschaft unsererseits von einem Mitverpflichtenden verlangt, so muss diese den gesamten Auftragswert zuzüglich aller Nebenkosten enthalten. Bei Maßabrechnungen für Rollladen aus Kunststoff oder Aluminium beträgt der Mindestflächeninhalt 1 qm. Lt. DIN - Vorschrift
18076 der VOB wird das Höhenmaß der Rollladen mit + 15 cm gerechnet. Für Fenster und Türen aus Aluminium und Kunststoff können in Breite und Höhe Maßabweichungen von ± 2% auftreten. Die genauen Fertigungsmaße werden durch uns auf der Baustelle festgestellt und endgültig für die Fertigung bestimmt. Sollten sich nach der Auftragserteilung die Maße ändern,
so bleibt uns eine entsprechende Preisänderung vorbehalten. Für die Berechnung ist jeweils der am Tage der Lieferung oder Montage gültige Mehrwertsteuersatz bindend. Das gilt auch im Falle einer Festpreisvereinbarung. Der Kunde ist verpflichtet, Mehrwertsteuererhöhungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind und zwischen Auftragserteilung und Ausführung eintreten, zu bezahlen.

VIII. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gem. § 455 BGB. Die Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher,
auch der künftig entstehenden Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum. Das Bestehen unseres Eigentumsvorbehalte
s ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung alle Forderungen, die wir gegen einen Kunden aus der Geschäftsverbindung haben, ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Kunden übergeht. Zur Sicherung
unserer Ansprüche aus diesem Vertrag tritt der Kunde uns dem pfändbaren Teil seiner Lohn -, Pensions -, oder sonstige
Bezüge ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wir sind berechtigt die Abtretung dem Drittschuldner mitzuteilen.

IX. Nichterfüllung des Vertrags – Auftragskündigung
Bei Nichteinhaltung des Vertrags durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, sofort die gesamte vereinbarte Auftragssumme zu verlangen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall vorleistungspflichtig; er kann nicht verlangen, dass
Zug um Zug erfüllt wird. Ihm stehen in diesem Fall nach geführtem Nachweis der Erfüllung der Auftragsforderung nebst Nebenkosten die Bauelemente zur Auslieferung in den Betrieben der Herstellerwerke zur Abholung zur Verfügung.

X. Gerichtsstand und Erfüllungsorte
Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag ist Aachen, soweit wir den Vertrag mit einem im Handelsregister eingetragenen Kaufmann abgeschlossen haben. Bei Verträgen mit Nichtkaufleuten gilt für das gerichtliche Mahnverfahren Aachen als Gerichtsstand vereinbart.

XI. Schlussbestimmungen
Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise der Rechtswirksamkeit ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt werden. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand 01.09.2017

 

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